Kostenerstattung – Praxis Tel. 0831-520088

  • Mein Behandlungshonorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
  • Die Behandlungskosten werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe Versicherung und den privaten Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernommen. Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich in der Regel nach Ihrem abgeschlossenen Versicherungsvertrag.
  • Natürlich sind Sie als Selbstzahler herzlich willkommen. In diesem Fall fallen die Formalitäten mit den Versicherungsgebern weg.
  • Für die Behandlung ist keinerlei Verordnung durch einen Arzt notwendig. Als Heilpraktiker kann ich Diagnosen und Rechnungen völlig unabhängig stellen. Sie brauchen keine Überweisung von einem Arzt mitzubringen.

Terminabsage

Da ich eine Terminpraxis habe, halte ich für Sie Termine verbindlich frei. Wenn Sie einen Termin absagen oder verschieben wollen, geht dies bis 24 Stunden vorher kostenlos für Sie. Danach muss ich den Honorarausfall, unabhängig vom jeweiligen Grund Ihrer Absage, in voller Höhe berechnen. Es sei denn, ich kann den Termin noch anderweitig vergeben. Dadurch kann ich Ihnen einen reibungslosen Praxisablauf gewährleisten und Sie haben in der Regel keine Wartezeiten.